Häufig gestellte Fragen

  • Bei welchen Gesundheitskassen bekomme ich eine Teilrückerstattung?
    ÖGK, BVAEB, SVS
    Nach Abschluss der Therapie müssen die Kosten vorerst vom Patienten übernommen werden. Gemeinsam mit dem Überweisungsschein und der Zahlungsbestätigung (im Original) kann ein Antrag auf Teilrückerstattung der Kosten bei Ihrer Gesundheitskasse beantragt werden. 
  • Muss der Behandlungsschein bewilligt werden?
    Stand Jänner 2023: Für Versicherte der ÖGK, BVAEB entfällt die Bewilligungspflicht. Für Versicherte der SVS wird Vorab eine Bewilligung des Überweisungsscheins benötigt. Ansonsten übernimmt diese keine Kosten.
  • Privatbehandlungen
    Sind mit ärztlichem Überweisungsschein möglich. Da die Kosten von keiner gesetzlichen Gesundheitskasse übernommen werden, benötigen Sie keine Bewilligung. Sollten Sie jedoch über eine private Krankenversicherung verfügen, übernimmt diese in der Regel die Kosten für die Behandlung. 
  • Was muss ich zur Physiotherapie mitbringen?
    Überweisungsschein und wenn vorhanden, Befunde und Röntgenbilder. 
  • Sind Terminverschiebungen möglich?
    Ja, Termine können 24h vorher telefonisch, abgesagt/verschoben werden. 
  • Ist die Praxis rollstuhlgerecht/behindertengerecht?
    Nein